AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE VERMIETUNG VON HÜPFBURGEN UND EVENT-AUSRÜSTUNG


1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") des huepfgalaxy.ch (im Folgenden "Vermieter") finden Anwendung auf sämtliche Mietverträge, die zwischen einem Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Mieter“) und dem Vermieter bezüglich der auf der Website des Vermieters angebotenen Mietobjekte abgeschlossen werden. Die Geltung eigener Bedingungen des Mieters wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen.

1.2 Als Verbraucher im Sinne dieser AGB gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.

1.3 Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte stellen kein verbindliches Angebot des Vermieters dar, sondern dienen lediglich dazu, dass der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags abgibt.

2.2 Der Mieter hat die Möglichkeit, sein Angebot über das integrierte Online-Bestellformular auf der Website des Vermieters abzugeben. Nachdem der Mieter die gewünschten Mietobjekte in den virtuellen Warenkorb gelegt und den Bestellprozess durchlaufen hat, gibt er durch Klicken auf den Button, der den Bestellvorgang abschließt, ein rechtlich bindendes Vertragsangebot für die im Warenkorb enthaltenen Mietobjekte ab. Alternativ kann der Mieter sein Angebot auch telefonisch, E-Mail oder per WhatsApp an den Vermieter richten.

2.3 Die Abwicklung der Bestellung sowie die Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellverarbeitung. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, damit er alle vom Vermieter versandten E-Mails empfangen kann. Insbesondere sollte der Kunde bei Verwendung von SPAM-Filtern sicherstellen, dass alle E-Mails vom Vermieter oder von Dritten im Auftrag des Vermieters zugestellt werden können.

2.4 Für den Abschluss des Vertrages steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 

3. Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Recht auf Widerruf zu.

3.2 Detaillierte Informationen über das Widerrufsrecht sind in der Widerrufsbelehrung des Vermieters enthalten.

4. Übergabe des Mietobjekts

4.1 Anlieferung und Abholung, Auf- und Abbau: Huepfgalaxy.ch übernimmt die Lieferung, den Aufbau sowie den Abbau der Hüpfburg und den Rücktransport. Die Kosten für die Lieferung und Abholung sind im Warenkorb unter den zusätzlichen Dienstleistungen aufgeführt.

4.2 Selbstabholung: Der Mieter ist selbst für die Abholung und Rückgabe der Hüpfburg verantwortlich. Eine Abholung ist am Buchungstag ab 7:30 Uhr möglich (oder anders im Mietvertrag vereinbart!). Die Rückgabe muss am gleichen Tag bis 21:00 Uhr erfolgen (oder anders im Mietvertrag vereinbart!). Alle Hüpfburgen werden im Set mit einem Gebläse und Befestigungsstäben funktionstüchtig bereitgestellt. Sollten die gemieteten Artikel nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden, wird pro begonnenem Tag ein zusätzlicher Tagesmietpreis gemäß der Preisliste in Rechnung gestellt.

5. Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert aufgeführt.

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

5.3 Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache, die auf Wunsch des Mieters vorgenommen werden, sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache oder zur Sicherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind.

6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

6.2 Der Mieter ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache an Dritte zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

7. Verpflichtungen des Mieters

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die Mietsache sorgsam zu behandeln und Schäden zu vermeiden. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters so gut wie möglich befolgen. Jegliche Kennzeichnungen an der Mietsache, wie zum Beispiel Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

8. Veränderungen an der Mietsache

8.1 Der Vermieter ist befugt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen, die zu ihrer Erhaltung beitragen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie für den Mieter angemessen sind und den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter rechtzeitig über solche Maßnahmen zu informieren. Sollten dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Kosten entstehen, sind diese vom Vermieter zu tragen.

8.2 Der Mieter benötigt die vorherige Zustimmung des Vermieters für Veränderungen und Anbauten an der Mietsache. Dies schließt insbesondere Anbauten, Einbauten oder die Verbindung der Mietsache mit anderen Objekten ein. Bei Rückgabe der Mietsache muss der Mieter auf Anforderung des Vermieters den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

9.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der gesamten Mietdauer in einem Zustand zu erhalten, der den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Dies umfasst die Durchführung aller notwendigen Instandhaltungs- und Reparatur arbeiten. Solche Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie bei Auftreten von Mängeln oder Schäden durchgeführt. Der Vermieter hat das Recht, Zugang zur Mietsache zu erhalten, um diese Verpflichtungen zu erfüllen.

9.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich zu melden.

9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung oder Reparatur der Mietsache. Dem Vermieter ist hierfür ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter Teile der Mietsache zum Zweck der Mängelbeseitigung austauschen; der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

9.4 Eine Kündigung des Mieters aufgrund von Nichterfüllung des vertragsgemäßen Gebrauchs gemäß Art. 259d OR ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlagen liegt vor, wenn die Mängelbeseitigung unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder sich in unzumutbarer Weise verzögert. Auch begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten oder andere Umstände können eine Unzumutbarkeit für den Mieter darstellen.

9.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sofern dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass diese Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters bleiben jedoch unberührt, wenn er zur Vornahme von Änderungen berechtigt ist – insbesondere im Rahmen seines Selbsthilferechts gemäß Art. 259g OR – und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

10. Haftung

10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach Art. 100 des Obligationenrechts (OR) für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden haben, ist ausgeschlossen.

10.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.2.1 Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für Garantieversprechen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sowie für zwingende Haftungen nach dem Produkthaftpflichtgesetz.

10.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall vor, in dem unbeschränkte Haftung gemäß der vorhergehenden Ziffer besteht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die dem Vermieter durch den Vertrag zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt werden und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht sowie auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

10.2.3 Darüber hinaus ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

10.2.4 Die oben genannten Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses und Stornobedingungen

11.1 Das Mietverhältnis wird befristet abgeschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters bekannt gegeben.

11.2 Die Mietzahlung beginnt mit der Überlassung der Mietsache an den Mieter.

11.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gemäß Art. 259d OR wegen Nichterfüllung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei auch die Textform (z.B. E-Mail) zulässig ist.

11.5 Stornobedingungen:

  • Bei schlechten Wetterbedingungen, wie starkem oder anhaltendem Regen oder Sturm, die am Tag vor oder am Morgen des Buchungstags vorhergesagt werden, kann die Reservierung kostenlos storniert werden.
  • Im Falle einer Erkrankung ist eine kostenlose Stornierung am selben Tag möglich; in diesem Fall muss jedoch innerhalb eines Monats ein neuer Termin vereinbart werden.
  • Für Stornierungen, die nicht wetter- oder krankheitsbedingt sind, gelten folgende Bedingungen:
    • Bis 30 Tage vor dem Buchungsdatum: kostenlos
    • 29 bis 14 Tage vor dem Buchungsdatum: 50% Stornogebühr
    • Weniger als 14 Tage vor dem Buchungsdatum: 80% Stornogebühr

12. Rückgabe der Mietsache

12.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

12.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache zu tragen, wenn Schäden oder Mängel vorliegen, die von ihm verursacht wurden.

12.3 Ist der Mieter vertraglich zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

12.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen Betrag zu zahlen, der dem vereinbarten Mietzins entspricht. Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

13. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Schweiz. Bei Verbrauchern findet diese Rechtswahl nur Anwendung, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

14. Alternative Streitbeilegung

14.1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft bietet auf ihrer Website Informationen zur alternativen Streitbeilegung an https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/konsumenteninformationen/ombudsstellen.html.  Diese Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Verträgen über Online-Käufe oder Dienstleistungen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

14.2 Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle für Verbraucher teilzunehmen.